Zusammenfassung: Das Gericht hatte sich in diser Entscheidung mit der Frag zu befassen, ob die Abweisung auf Löschung der Gesellschaft auch noch verspätet bekämpft werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 30 UGB; § 46 AußStrG; § 24 FBG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das Gericht hatte sich in diser Entscheidung mit der Frag zu befassen, ob die Abweisung auf Löschung der Gesellschaft auch noch verspätet bekämpft werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 30 UGB; § 46 AußStrG; § 24 FBG
Schlagwörter: