Zusammenfassung: Wird bei der Anmeldung zum Firmenbuch einer der Gesellschafter der KG Vertreten, so ist dazu ein Spezialvollacht notwendig, wenn der Anmeldung eine Änderung des Gesellschaftsvertrages zugrunde liegt.
Rechtsgrundlagen: § 1008 ABGB; § 11 UGB; § 107 UGB; § 161 UGB