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Unternehmensrecht aktuell

UnternehmensrechtChistian Feltl, Julia FragnerGesRZ 2007, 219 Heft 4 v. 1.8.2007

Zusammenfassung: Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltsgesellschaft darf nur die Namen eines oder mehrerer Rechtsanwälte enthalten. Die Zusammenziehung von Buchstaben des Vor- und Nachnamens darf von der Rechtsanwaltskammer verweigert werden. Dabei liegt keine Verletzung der Erwerbsausübungsfreiheit vor.

Rechtsgrundlagen: § 1b RAO

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