Zusammenfassung: Auf den Geschäftsführer eines GmbH ist die Bestimmung des § 84 Abs 2 Satz 2 AktG analog anzuwenden.
Rechtsgrundlagen: § 84 Abs 2 AktG
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Zusammenfassung: Auf den Geschäftsführer eines GmbH ist die Bestimmung des § 84 Abs 2 Satz 2 AktG analog anzuwenden.
Rechtsgrundlagen: § 84 Abs 2 AktG
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