vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Einbringung von Liegenschaften quoad sortem

GesellschaftsrechtGesRZ 2006, 267 - 269 Heft 5 v. 1.10.2006

§ 1182 ABGB; § 879 ABGB; § 1175 ABGB

Der Gesellschafter einer GesBR hat hinsichtlich des quoad sortem eingebrachten Grundvermögens des Mitgesellschafters die Position eines Treuhänders inne. Die weisungswidrige Veräußerung des Liegenschaftsvermögens entfaltet keine Rechtsgültigkeit, sofern der Käufer bezüglich der Veruntreuung, sohin über die Nichtigkeit des Geschäfts, Kenntnis besitzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!