§ 3 VerG 2002; § 8 Abs 1 VerG 2002; § 1052 ABGB; § 1210 ABGB; § 33 Abs 2 VerG 2002
Die Verletzung der Beitragspflicht begründet dann keinen Ausschlussgrund aus dem Verein, wenn das Vereinsmitglied an der Wahrnehmung seiner Vereinsrechte gehindert wird.
OGH 10.05.2006, 7 Ob 42/06m