§ 8 Abs 4 Z 2 KStG
Der VwGH beschreibt die Bestimmungsmerkmale eines Mantelkaufs und erläutert, unter welchen Voraussetzungen Leistungstransfers zwischen einer Körperschaft und den Gesellschaftern eine verdeckte Ausschüttung begründen.
§ 8 Abs 4 Z 2 KStG
Der VwGH beschreibt die Bestimmungsmerkmale eines Mantelkaufs und erläutert, unter welchen Voraussetzungen Leistungstransfers zwischen einer Körperschaft und den Gesellschaftern eine verdeckte Ausschüttung begründen.