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Kapitalgesellschaft: Mantelkauf; Verdecktes (Stamm-)Kapital; Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern; verdeckte Ausschüttung

GesellschaftsrechtGesRZ 2006, 282 - 284 Heft 5 v. 1.10.2006

§ 8 Abs 4 Z 2 KStG

Der VwGH beschreibt die Bestimmungsmerkmale eines Mantelkaufs und erläutert, unter welchen Voraussetzungen Leistungstransfers zwischen einer Körperschaft und den Gesellschaftern eine verdeckte Ausschüttung begründen.

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