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Geltung des § 1360 ABGB auch für ausgeschiedene Gesellschafter

GesellschaftsrechtGesRZ 2005, 298 - 301 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 1360 ABGB; § 4 Abs 1 EGG; § 128 HGB

Der OGH erörtert, dass § 1360 ABGB bei Beurteilung der Verantwortlichkeit eines ausgetretenen Gesellschafters einer OHG analog zugrundezulegen ist.

OGH 28.06.2005, 10 Ob 58/05k

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