§ 12 Abs 1 ErbStG; § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG; § 34 Abs 1 Z 3 ErbStG; § 34 Abs 1 Z 4 ErbStG
Der VwGH nimmt zur Begründung der Erbschaftssteuerschuld bei einer Schenkung von Kommanditbeteiligungen auf den Todesfall Stellung, wenn sich im Betriebsvermögen der KG auch endbesteuerte Wertpapiere befinden.