§ 14 BAO
Der VwGH beschreibt die Indizien für die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen oder eine Veräußerung des ganzen Betriebes und nimmt zur Haftung des Käufers für die Steuerschulden der veräußernden Gesellschaft Stellung.
§ 14 BAO
Der VwGH beschreibt die Indizien für die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen oder eine Veräußerung des ganzen Betriebes und nimmt zur Haftung des Käufers für die Steuerschulden der veräußernden Gesellschaft Stellung.