§ 93 Abs 3 GmbHG; § 93 Abs 4 GmbHG; § 102 GmbHG
Der OGH erläutert, dass das Einsichtnahmerecht in die Geschäftsunterlagen einer gelöschten GmbH vom vormaligen Gesellschafter am außerstreitigen Rechtsweg geltend zu machen ist und nimmt Stellung zur Bestimmung und Beklagtenstellung des Verwahrers.