§ 358 ABGB; § 266 ZPO
Der Masseverwalter kann sich bezüglich der Frage des Vorliegens eines Treuhandverhältnisses zwischen dem Gesellschafter und dem Kreditgeber auf einen Anscheinsbeweis stützen. Die Beurteilung des Vorliegens eines prima-facie-Beweises oder eines Gegenbeweises ist Sache der Beweiswürdigung, die von der Prüfungskompetenz des OGH nicht umfasst ist.