§ 75 Abs 4 AktG
Der OGH erörtert, dass ein abgesetztes Vorstandsmitglied seine Abberufung innerhalb angemessener Frist anfechten muss; eine durch Vergleichsgespräche mit den Aufsichtsratsmitgliedern bedingte Verzögerung ist allerdings zulässig.
§ 75 Abs 4 AktG
Der OGH erörtert, dass ein abgesetztes Vorstandsmitglied seine Abberufung innerhalb angemessener Frist anfechten muss; eine durch Vergleichsgespräche mit den Aufsichtsratsmitgliedern bedingte Verzögerung ist allerdings zulässig.