vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Beugestrafe bei Verletzung vorgelagerter Verpflichtung

GesellschaftsrechtGesRZ 2004, 323 - 324 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 24 Abs 1 FBG; § 17 Abs 1 GmbHG

Der OGH erörtert, dass keine Zwangsstrafe wegen der Missachtung von firmenbücherlichen Anmeldepflichten verhängt werden kann, wenn die Anmeldung an der fehlenden Alleinvertretungsbefugnis des Geschäftsführers scheitert. Auch die Unterlassung der Einsetzung eines handlungsbefugten Gesellschaftsorgans kann nicht mit einer Zwangsstrafe durchgesetzt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!