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Kein positiver Wert der übertragenden Gesellschaft bei einer Umwandlung

GesellschaftsrechtGesRZ 2004, 201 - 204 Heft 3 v. 1.5.2004

Zusammenfassung: Ein positiver Wert der übertragenden Gesellschaft bildet keine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Umwandlung oder Verschmelzung.

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 UmwG; § 226 AktG; § 202 Abs 2 HGB

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