§ 8 Abs 2 Satz 2 VerG 2002
Der Autor weist kritisch auf die Judikaturdivergenz hin, wonach nur das ausgeschlossene Mitglied eines Vereins ein Stellungnahmerecht zum Vereinsausschluss besitzt, ein Mitglied einer Genossenschaft hingegen nur, wenn die Statuten dies vorsehen. Nach einer Analyse der einschlägigen Entscheidungen spricht sich Keinert für eine Harmonisierung aus.