§ 270 HGB; § 275 HGB; WTBG
Die Absetzung des Abschlussprüfers kann auch erst nach dessen Wahl beantragt werden, wenn der wichtige Grund für die Ablösung erst danach eintritt.
OGH 27.11.2003, 6 Ob 112/03v
§ 270 HGB; § 275 HGB; WTBG
Die Absetzung des Abschlussprüfers kann auch erst nach dessen Wahl beantragt werden, wenn der wichtige Grund für die Ablösung erst danach eintritt.
OGH 27.11.2003, 6 Ob 112/03v