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Zur gerichtlichen Bestellung eines anderen Abschlussprüfers

GesellschaftsrechtGesRZ 2004, 208 - 210 Heft 3 v. 1.5.2004

§ 270 HGB; § 275 HGB; WTBG

Die Absetzung des Abschlussprüfers kann auch erst nach dessen Wahl beantragt werden, wenn der wichtige Grund für die Ablösung erst danach eintritt.

OGH 27.11.2003, 6 Ob 112/03v

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