Am 8. Juli 2026 wurde das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BBG 2027–2028) im Nationalrat beschlossen. Dieses sieht auch für Gesellschaften im Bereich des Körperschaftsteuergesetzes Neuerungen vor, nämlich (i) eine Ausschüttungsfiktion für Gesellschafterverrechnungskonten sowie (ii) eine progressive Körperschaftsteuer für Körperschaften bestimmter Größe.

