Deskriptoren: Zessionsgebühr; Unternehmensübertragung.
Normen: § 33 TP 21 GebG, § 38 UGB
Da die Übertragung der Rechtsverhältnisse (gänzlich) im Rahmen eines Unternehmensübergangs nach § 38 UGB erfolgte löst dies nicht die Zessionsgebühr des § 33 TP 21 GebG aus.

