Deskriptoren: Typenvergleich; Missbrauch; Anstalt.
Normen: § 22 BAO, § 7 Abs 3 KStG, § 19 KStG
Die Beurteilung, ob nach ausländischem Recht errichtete Rechtsgebilde aus der Sicht des österreichischen Ertragsteuerrechts als Körperschaft zu beurteilen sind, richtet sich nach dem so genannten Typenvergleich.
