Deskriptoren: Missbrauch; Umsatzsteuer; Zwischenschaltung.
Normen: § 22 BAO
Das BFG hat unter Beachtung der in der Rechtsprechung des EuGH entwickelten Grundsätze in vom Verwaltungsgerichtshof nicht zu beanstandender Weise die dem vorliegenden Revisionsfall zugrundeliegende Gestaltung als missbräuchliche Praxis eingestuft.

