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Kapitalerhöhung: Kein Auseinanderfallen von (Sach-)Einleger und Übernehmer des neuen Anteils

JudikaturGESplus 2026, 32 Heft 1 v. 27.4.2026

Deskriptoren: Kapitalerhöhung; Übernahmeerklärung; Firmenbuch; Sprungeintragung.

Normen: § 1 Abs 2 FBG, § 52 Abs 5 GmbHG

Erklärt der im Gesellschafterbeschluss auf Erhöhung des Stammkapitals namentlich genannte und von den anderen Gesellschaftern allein zur Übernahme zugelassene Dritte in seiner Übernahmeerklärung neben der Übernahme der Anteile nicht auch den Beitritt zur Gesellschaft, liegt kein wirksamer Übernahmevertrag vor.

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