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Umgehung der Gleichbehandlungspflicht beim Gesellschafterausschuss nach GesAusG

JudikaturGESplus 2026, 28 Heft 1 v. 27.4.2026

Deskriptoren: Gesellschafterausschluss; Barabfindung; Gleichbehandlungspflicht; Umgehung.

Normen: § 2 Abs 1 GesAusG, § 916 ABGB

Den Hauptgesellschafter trifft gegenüber den vom Gesellschafterausschuss betroffenen Gesellschaftern die Pflicht zur Gleichbehandlung.

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