Deskriptoren: Notgeschäftsführer.
Normen: § 15a GmbHG
Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers sind streng auszulegen und nur dann gegeben, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ohne unverzügliche Abhilfe erhebliche NachteileDeskriptoren: Notgeschäftsführer.
Normen: § 15a GmbHG
Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers sind streng auszulegen und nur dann gegeben, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ohne unverzügliche Abhilfe erhebliche Nachteile