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EuGH: Ist eine Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einer Einbringung von Kapitalanteilen als schädliche bare Zuzahlung" im Sinne des Art 2 d RL 90/434/EWG zu sehen?

SteuerrechtGeleitet v. Christoph Urtz; Anm. v. Kornelia Waitz-RamsauerGeS aktuell 2007, 303 - 305 Heft 7 v. 1.9.2007

Art 2 d RL 90/434/EWG

Der EuGH erläutert, dass die verfahrensgegenständliche Gewinnausschüttung der übernehmenden Gesellschaft an die einbringende Gesellschaft in Ermangelung einer verbindlichen Vereinbarung nicht als " bare Zuzahlung" gemäß Art 2d RL 90/434/EWG zu qualifizieren sei.

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