Zusammenfassung: Der VwGH bejaht den Bescheidstatus automationsunterstützt erstellter Bescheide und behandelt die Frage, ob diese Erledigungsform mit den Vorgaben der Datenschutzrichtlinie in Einklang zu bringen ist.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 lit d BAO; § 3 Abs 2 lit d BAO; Art 15 Abs 2 lit a RL 95/46/EG ; § 96 BAO

