Zusammenfassung: Die Autoren nehmen die Entscheidung des EuGH in der Rs Sevic zum Anlass, um sich mit den kollisionsrechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen (zur Aufnahme bzw zur Neugründung) auseinander zu setzen. Dabei beziehen sie auch die Vorgaben der 10. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie in ihre Erwägungen mit ein und definieren den maßgeblichen Eintritts- und Registrierungszeitpunkt der Rechtswirkungen der Verschmelzung. Erwägungen zu den Rechtsbefugnissen der Anteilsinhaber und Gläubiger und zur Frage der kumulativen Anwendbarkeit der Rechtsordnungen bei der SE-Verschmelzungsgründung runden den Beitrag schließlich ab.

