Zusammenfassung: Unter BGBl I 2007/99 erfolgte die Kundmachung des Abgabensicherungsgesetz 2007. Der Autor erörtert in seinem Artikel, welche Neuerungen dieses Gesetz für das KStG 1988 und für das EStG 1988 mit sich bringt. Schwerpunkte liegen insbesondere auf der Betrugsbekämpfung und der Begrenzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Im Bereich der EStG 1988 wurde ua eine neue Bestimmung für nicht entgeltlich erworbene unkörperliche Wirtschaftgüter des Anlagevermögens unter § 6 Z 6 lit b EStG aufgenommen. Eine wichtige Neuregelung im KStG betrifft § 9 Abs 7 KStG, welcher im Bereich der Gruppenbesteuerung die Nachversteuerung von Firmenwertabschreibungen regelt.

