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Rechtsprechung - VwGH: Einleitungsbescheid und Verdachtsgründe

SteuerrechtAnm. von Christoph UrtzGeS aktuell 2007, 447 - 450 Heft 10 v. 1.12.2007

§ 83 Abs 2 FinStrG; § 82 FinStrG

Ein Finanzstrafverfahren kann bereits dann eingeleitet werden, wenn die Verdachtsgründe die Annahme rechtfertigen, dass der Verdächtige ein Finanzvergehen begangen hat. Die Verdachtsgründe dürfen jedoch nicht aus reinen Vermutungen bestehen; vielmehr muss Kenntnis über Tatsachen bestehen, von denen, aus der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann.

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