Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Artikel mit der Frage auseinander, inwieweit ein Aufsichtsrat bzw ein Aufsichtsratsmitglied in seiner Funktion sich moderner Kommunikationsformen bedienen darf. Der österreichische Gesetzgeber lässt zwar grundsätzlich eine Beschlussfassung im elektronischen Wege zu, dringt jedoch in seinen Erläuterungen darauf eine Präsenzsitzung beizubehalten.
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