Zusammenfassung: Unter BGBl I 72/2007 erfolgte die Kundmachung des GesRÄG 2007. Schwerpunkt der Novellierung ist das Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union, mit welchem die Vorgaben der RL 2005/56/EG umgesetzt wurden. Wichtige Neuerungen waren dabei, die nunmehr auf einer positivrechtlichen Grundlage basierende grenzüberschreitende Verschmelzung und die Barabfindungspflicht bei formwechselnden Umwandlungen bzw. bei rechtsformübergreifenden Verschmelzungen.

