Zusammenfassung: Die eingehenden Rezeptgebühren im Zuge der Führung einer Hausapotheke sind als Betriebseinnahmen des Arztes zu berücksichtigen, die einzeln aufgezeichnet werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG 1988; § 4 Abs 3 EStG 1988
Zusammenfassung: Die eingehenden Rezeptgebühren im Zuge der Führung einer Hausapotheke sind als Betriebseinnahmen des Arztes zu berücksichtigen, die einzeln aufgezeichnet werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG 1988; § 4 Abs 3 EStG 1988
