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BMF: Keine Rückstellung für Kosten aus der Aufbewahrung von Unterlagen

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2006, 290 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: In Hinblick auf die Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen nach § 132 BAO können Kosten anfallen. Laut BMF resultieren jene Kosten aus der mehrjährigen gesetzlichen Dauerverpflichtung, und sind somit als Aufwand des betreffenden Geschäftsjahres anzu

Rechtsgrundlagen: § 9 EStG 1988; § 132 BAO

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