Zusammenfassung: Der Erlass des BMF setzt erläutert den Umstand des Wechsels der Gewinnermittlungsart im Fall der Einbringung eines Betriebes mit Betriebsliegenschaft durch einen nicht protokollierten unbeschränkt einkommenssteuerpflichtigen Gewerbetreibenden: Bei der übe
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG; § 20 Abs 8 UmgrStG

