Zusammenfassung: Als Folge des neuen UGB per 1. Jänner 2007 besteht vor allem im Bereich der steuerlichen Gewinnermittlung Anpassungsbedarf in EStG, KStG und der BAO. Die Bewertung von Einlagen nach Rechtslage vor wie auch nach Einführung des StruktAnpG 2006 stehen im Fok
Rechtsgrundlagen: StruktAnpG 2006; § 30 EStG idF StruktAnpG 2006; § 6 Z 5 EStG idF BGBl I 1999/106; § 202 Abs 1 UGB

