Zusammenfassung: Als Folge der Handelsrechts-Reform durch das UGB mussten auch steuerliche Vorschriften verändert werden, welche durch das StruktAnpG 2006 eingearbeitet wurden. Betroffen sind primär die steuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung wegen ihres Konne
Rechtsgrundlagen: StruktAnpG 206; § 124 BAO; § 125 BAO

