§ 12 Abs 2 KStG; Art 11 Abs 2, Art 13 Abs 3 DBA Österreich-Griechenland
Die Beschwerdeführerin erwarb über einen gewissen Zeitraum griechische Staatsanleihen und Put-Optionen auf den Wechselkurs zur Wertsicherung. Die Anerkennung der Optionsentgelte als Betriebsausgaben wurden der Beschwerdeführerin verweigert, und erachtete

