Zusammenfassung: Da das EStG nur bei Zuwendungen an eine Arbeitnehmerförderungsstiftung den Entfall der Lohnsteuer vorsieht, bejaht das BMF die Zuwendung an Privatstiftungen als lohnsteuerpflichtiger Tatbestand. Ebenso wird die Pflicht zur Erbschaftssteuer und Schenkungss
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988; § 93 Abs 2 Z 1 lit d EStG 1988; § 8 Abs 3 lit b ErbStG

