Art 4 Abs 1c Richtlinie 69/335/EWG ; § 2 KVG
Aufgrund des EuGH Urteils steht fest, dass es bei sogenannten Großmutterzuschüssen keine doppelte Gesellschaftsteuerpflicht gibt. Da dies nach üblicher Verwaltungspraxis, und es ist fraglich, ob jene Zuschüsse dem EuGH-Urteil folgend nicht der Gesellscha

