§ 198 HGB; § 28 BAO; § 32 BAO; § 24 EStG; § 37 EStG
Strittig was bislang die Zurechnung von in Betriebsvermögen stehenden Grundstücken als Anlage- oder Umlaufvermögen. Bei Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels nimmt der VwGH nunmehr an, dass alle Grundstücke dem Umlaufvermögen zugehören, selbst

