Zusammenfassung: Mit 15. Dezember 2005 trat die Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten in Kraft. Die Umsetzung bringt Abweichungen zur SE-VO mit sich, deren Bedeutung durch den Autor erläutert werden. Weiters werden
Rechtsgrundlagen: SE-VO; § 96 GmbHG; § 219 AktG

