Zusammenfassung: Durch das neue Gesellschafter-Ausschlussgesetz ist die Neuregelung des Ausschlussrechts von Minderheitsaktionären geplant. De facto wird mit der neuen Möglichkeit, Kleingesellschafter auch ohne wichtigen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen, eine sta
Rechtsgrundlagen: § 52 Abs 3 GmbHG; UmwG 1996

