Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, welche Auswirkungen die Änderung der Nutzungsart für die Anspruchsvoraussetzungen auf eine Investitionszuwachsprämie entfaltet.
Rechtsgrundlagen: § 108e Abs 2 EStG 1988; § 201 Abs 3 Z 2 BAO; § 201 Abs 2 Z 5 BAO; § 303 BAO

