§ 4 Abs 4 EStG; § 119 BAO; § 167 Abs 2 BAO
Der VwGH prüft, ob Zinsen als Betriebsausgaben qualifiziert werden können und erläutert, dass der Betriebsübergeber nicht zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung der Verbindlichkeit verpflichtet ist.
VwGH 22.12.2004, 2002/15/0142

