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VwGH: Definition der atypischen stillen Gesellschaft

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2005, 261 Heft 6 v. 1.6.2005

§ 23 Z 2 EStG 1988; § 293b BAO

eine atypisch stille Gesellschaft ist ertragssteuerlich als Mitunternehmerschaft zu qualifizieren.

VwGH 22.12.2004, 2004/15/0126

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