Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass die Zulässigkeit der Gruppenbesteuerung die zivil- und gesellschaftsrechtliche Gültigkeit der Steuerausgleichsvereinbarung iSd § 9 Abs 8 KStG voraussetzt und prüft, ob beim Gruppenträger steuermindernd zu berücksichtigende Verlustvorträge eines Gruppenmitglieds einen Anspruch begründen, dafür einen Ausgleich zu fordern. Als möglichen Anspruchsgrund behandelt der Verfasser die Bestimmungen zur verdeckten Vermögenszuwendung, nimmt darüber hinaus aber auch zur Maßgeblichkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes und zum Erfordernis der Verteilung von Konzentrationsgewinnen Stellung.

