Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Zulässigkeit der amtswegigen Ermittlung der Empfänger der Gewinnanteile im Rahmen der Beteiligung einer deutschen Personengesellschaft an einer österreichischen Mitunternehmerschaft Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 99 Abs 1 Z 2 EStG; Rz 7999 EStR

