§ 2 Abs 3 EStG; § 22 EStG; § 23 EStG; § 1 Abs 1 LVO; § 1 Abs 2 LVO; § 1 Abs 3 LVO
Der VwGH qualifiziert das Seminarangebot eines Zahnarztes aufgrund des fehlenden organisatorischen Zusammenhangs zur Zahnarztpraxis als einkommensteuerliche Liebhaberei.

