§ 8 Abs 2 KStG; § 93 EStG; § 94 EStG
Der VwGH erörtert, dass die Umbuchung von Gesellschaftsvermögen auf ein Verrechnungskonto des Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH 25.2.2004, 99/13/0154
§ 8 Abs 2 KStG; § 93 EStG; § 94 EStG
Der VwGH erörtert, dass die Umbuchung von Gesellschaftsvermögen auf ein Verrechnungskonto des Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH 25.2.2004, 99/13/0154
