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Kein Recht auf Bestellung einer bestimmten Person zum Notgeschäftsführer

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2004, 311 - 312 Heft 7 und 8 v. 1.7.2004

§ 15a GmbHG; § 92 GmbHG; § 7 ABGB

Der OGH erörtert, dass die Bestimmung eines Notgeschäftsführers oder Notliquidators in die Kompetenz des Gerichts fällt; ein Gesellschafter besitzt keinen Bestellungsanspruch, wohl aber ein Vorschlagsrecht sowie die Rekurslegitimation.

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